Frage:
Laptop in den Staaten kaufen... Zoll Probleme?
Alex
2009-12-21 11:10:58 UTC
Hi, Ich hatte vor, mir für mein Studium in den USA, vor ort ein neues Laptop zu holen da ich durch den guten Euro Kurs und niedrigere Steuern ein paar hundert Euro sparen kann. Wie sieht es mit dem Zoll aus wenn ich dann ein halbes Jahr nach dem Kauf für ein paar Wochen nach Deutschland komme und das Laptop auch mitnehmen. Würde ich probleme mit dem Zoll bekommen? Bzw was könnte ich dagegen tun?
Zehn antworten:
2009-12-21 11:25:14 UTC
wenn du das ding mit herbringst, darfstes auch verzollen! ganz egal, wie lange du hier bleibst, oder wie lange du in den staaten warst!! kaum bringste was her:zoll!!

es sei denn du hast ne offizielle rechnung(keine selbstgetippte!), dass der laptop billiger als 430euro war. im zweifelsfall wird das ding geschätzt im preis. kleidung, die du in den staaten käufst, wird übrigens dazu gerechnet!!! da kommt gaaaanz schnell was zusammen!!

also am airport den roten ausgang benutzen!! sonst zahlste noch zum zoll ne strafe in gleichem wert dazu!!

frag im zweifel schon mal VOR abflug nach usa beim deutschen zoll an, was du alles mitbringen darfst, und wie hoch die gebühren sein werden!!
You Know Who
2009-12-21 11:23:42 UTC
Erkundige Dich beim Zoll, wie es sich in Deinem Fall genau verhält. Eigentlich gilt eine Einfuhr-Höchstgrenze von 430 Euro, die aber für Mitbringsel, typischerweise von kürzeren Reisen. Dein Fall ist jedoch anders gelagert, da Du ja zumindest für einige Zeit Deinen Wohnsitz in den USA haben wirst.



Zoll fällt für ein Notebook überhaupt nicht an, aber ggf. die Einfuhr-Umsatzsteuer in Höhe von 19% (alle Details siehe Link).
2014-08-06 13:45:53 UTC
Ich empfehle die Website http://www.amazon.de/gp/search/ref=as_li_qf_sp_sr_il_tl?ie=UTF8&camp=1638&creative=6742&index=aps&keywords=laptops&linkCode=as2&tag=13020f9-21&linkId=XWKWCKPSJFKHMDD4 Ihr braucht nur ein paar Minuten und bekommt was ihr wollt.
Volker K
2009-12-22 12:26:39 UTC
Hallo,



verstehe ich das richtig: Du willst in den USA studieren? Dafür willst du dir in den USA ein Notebook kaufen? Dann willst du, vermutlich in den Semesterferien, damit nach Deutschland kommen und anschließend wieder zurück nach USA zum weiterstudieren?



Dann solltest Du auf jeden Fall am Zoll beweisen können, wo du das Teil gekauft und wieviel du bezahlt hast. Am besten wäre es wahrscheinlich, wenn du dich sowohl beim US- als auch beim deutschen Zoll vorher erkundigst. Evtl. ist eine Anmeldung beim US-Zoll vor der Ausreise aus den USA ratsam, dann kannste nämlich bei der Wiedereinreise beweisen, dass du das Teil nicht außerhalb der USA gekauft hast.



Der deutsche Zoll verlangt wohl tatsächlich keinen Zoll für Notebooks, wohl aber die sog. Einfuhrumsatzsteuer (19% bzw. 7%). Falls du es mit Kreditkarte bezahlen solltest, hebe dir die Monatsabrechnung auf, denn da steht der EURO/Dollar-Kurs drauf, ansonsten wird der deutsche Zoll nämlich einen amtlich festgelegten Umrechnungskurs für die Umrechnung benutzen und der könnte evtl. für dich von Nachteil sein. Wie die das aber sehen, wenn ein Deutscher ein Notebook in den USA kauft und es dann zu einem Besuch (also vorübergehend) nach Deutschland mitbringt, kann ich dir nicht sagen. Darüber habe ich auf der Website vom Zoll nix gefunden. Da kannste dich vielleicht mal bei deinem örtlichen Zollamt erkundigen oder bei in Link 3 bezeichneten Stelle...



Hoffe es hilft.



Gruß

Volker
2009-12-21 11:20:57 UTC
Nein, gibt keine Probleme, würde allerdings keine schlafenden Hunde wecken!



Ich bin Vielflieger und wurde noch nie nach meinen Laptops gefragt (hatte schon zwei dabei, mehrfach sogar).
2009-12-21 23:20:47 UTC
Wie andere schon gesagt haben, gibt es ja eine Freigrenze. Für ein neues Notebook dürfte die etwas knapp sein, aber wenn es schon ein halbes Jahr alt ist, könnte das eventuell reichen.



Aber du willst das Ding ja nicht dauerhaft nach Deutschland einführen, wenn ich es richtig verstehe. Dann sollte das gar kein Problem darstellen - evtl. musst du eine entsprechende Erklärung abgeben. Vielleicht reicht es auch, wenn du schon das Ticket für den Rückflug in die USA vorweisen kannst.



Ich würde das Teil auf jeden Fall anmelden und die Situation dann vor Ort klären.
znarfus
2009-12-21 13:04:58 UTC
Also hebt die quittung gut auf und dann falls sie dich kontrollieren zeig dass du wieder in den staaten fliegst, es sollte dann kein problem sein da der lap top nicht im land bleiben wird... aber normalerweise kontrollieren die das nie... ich fliege jedes mal mit dem laptop zwischen usa und deutschland und andere länder und ich hatte nie probleme, aber wie gesgat quittung aufheben ist das beste...
DR Eisendraht
2009-12-21 11:15:06 UTC
Zollprobleme gibt es nur, wenn man nicht dort bleibt.
2009-12-21 11:43:48 UTC
Soweit mir bekannt ist wird auf PC´s kein Zoll berechnet. Zudem hast du eine Freigrenze von etwa 400 € Somit dürfte es kein Problem sein wenn da nicht noch mengen Neuware im Koffer ist. Das kann man aber alles auf der Seite vom Zoll nachlesen.
Riley
2009-12-21 11:14:59 UTC
du könntest den Laptop als Geschenk (also "Gift" auf den Karton kleben) nach Deutschland schicken, dann fällt so gut wie kein Zoll an


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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